Institutionelle Förderung
Im Rahmen der Allgemeinen Kulturförderung unterstützt der LWL ausgewählte kulturelle Einrichtungen auch institutionell. Eine eigenständige Antragsstellung seitens Institutionen ist nicht möglich. Ein Vorschlag zur institutionellen Förderung kann nur durch politische Initiative eingebracht werden und wird im LWL-Kulturausschuss beraten und beschlossen.
Mit der institutionellen Förderung sind in der Regel Gremienvertretungen verbunden. Darüber hinaus ist der LWL punktuell in weiteren Gremien westfalenweiter Relevanz vertreten.
Die Förderrichtlinien und weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
Online Formular
Antrag auf Gewährung einer Institutionellen Förderung
Hier können Sie Ihren Antrag einer Institutionellen Förderung stellen
Zuständige Stelle
LWL-Kulturabteilung
Allgemeine Kulturförderung
Marina Tillmann
0251 591-4689
Theresa Dannen
0251 591-5254