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Institutionelle Förderung

Im Rahmen der Allgemeinen Kulturförderung unterstützt der LWL ausgewählte kulturelle Einrichtungen auch institutionell. Eine eigenständige Antragsstellung seitens Institutionen ist nicht möglich. Ein Vorschlag zur institutionellen Förderung kann nur durch politische Initiative eingebracht werden und wird im LWL-Kulturausschuss beraten und beschlossen.

Mit der institutionellen Förderung sind in der Regel Gremienvertretungen verbunden. Darüber hinaus ist der LWL punktuell in weiteren Gremien westfalenweiter Relevanz vertreten.

Die Förderrichtlinien und weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Online Formular

Antrag auf Gewährung einer Institutionellen Förderung

Hier können Sie Ihren Antrag einer Institutionellen Förderung stellen

Zum Formular

Bild eines Beispielformulars

Zuständige Stelle

LWL-Kulturabteilung

Allgemeine Kulturförderung

Marina Tillmann
0251 591-4689

Theresa Dannen
0251 591-5254

Bild einer Büste, die auf einer Wiese vor einem Haus steht.