Der LWL-Mobilitätsfonds ist für 2026 ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Wartungsarbeiten an der BundID am 03.06.2026. Zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr steht die Anmeldung an der BundID nicht zur Verfügung.
Der LWL-Mobilitätsfonds ist für 2026 ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Wartungsarbeiten an der BundID am 03.06.2026. Zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr steht die Anmeldung an der BundID nicht zur Verfügung.
Wir bewegen Kinder und Jugendliche
Bildungseinrichtungen (Kitas, Kindergärten, Schulen und OGS) mit Sitz im LWL-Verbandsgebiet können beim LWL-Mobilitätsfonds einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung zu ausgewählten LWL-Einrichtungen und Gedenkstätten bzw. Erinnerungsorten in Westfalen-Lippe stellen. Auch Fahrten zu den Museen des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) und dessen LVR-Partnermuseen im Rheinland sind förderfähig.
Alle Informationen zu unseren Förderrichtlinien und zur Antragstellung finden Sie auf unserer Webseite.
Hinweis: Aus organisatorischen Gründen sind Fahrten zum Sauerländer Besucherbergwerk derzeit noch nicht möglich. Das Startdatum werden wir zu gegebener Zeit auf unserer Webseite bekanntgeben.
Der LWL-Mobilitätsfonds ist für 2026 ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Ab sofort können Sie die Erstattungsunterlagen nach Durchführung der Fahrt beim LWL-Serviceportal einreichen.
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