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Förderung der westfälischen Freilichtbühnen

Der LWL unterstützt die in Westfalen-Lippe befindlichen Freilichtbühnen und trägt damit ihrer sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung als Akteurinnen in den Kommunen Rechnung.

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs.

Antragsfrist ist der 30.11. eines Jahres.

Die Förderrichtlinien und weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Online Formular

Förderung der westfälischen Freilichtbühnen

Hier können Sie Ihren Antrag zur Förderung der westfälischen Freilichtbühnen stellen.

Zum Formular

Bild eines Beispielformulars

Zuständige Stelle

LWL-Kulturabteilung

Allgemeine Kulturförderung

Marina Tillmann
0251 591-4689

Theresa Dannen
0251 591-5254

Aufführung in einer Freilichtbühne