Förderung der westfälischen Freilichtbühnen
Der LWL unterstützt die in Westfalen-Lippe befindlichen Freilichtbühnen und trägt damit ihrer sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung als Akteurinnen in den Kommunen Rechnung.
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs.
Antragsfrist ist der 30.11. eines Jahres.
Die Förderrichtlinien und weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
Online Formular
Förderung der westfälischen Freilichtbühnen
Hier können Sie Ihren Antrag zur Förderung der westfälischen Freilichtbühnen stellen.
Zuständige Stelle
LWL-Kulturabteilung
Allgemeine Kulturförderung
Marina Tillmann
0251 591-4689
Theresa Dannen
0251 591-5254