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Einreichung von Konzepten für Kindertageseinrichtungen

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen ist als betriebserlaubniserteilende Behörde nach § 45 SGB VIII für die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen zuständig.

Über diesen Online-Dienst können Träger von Kindertageseinrichtungen das inklusionspädagogische Konzept gemäß § 22a Abs. 1 SGB VIII sowie das Schutzkonzept gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII jeweils als eigenständige Datei einreichen.

Online-Dienst

Konzepte für Kindertageseinrichtungen einrichen

Hier können Sie demnächst Ihre Konzepte für Ihre Kindertageseinrichtungen einreichen.

Bild eines Beispielformulars

Zuständige Stelle

Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche

LWL Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Warendorfer Straße 25
48145 Münster

Spielende Kinder vor einer Kindertageseinrichtung