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Ankündigung: Wartungsarbeiten am 03.12.2025 um 17 Uhr an den Antragsformularen

Housing First

Der LWL fördert den Erwerb bzw. Neubau und die Anmietung von Wohnraum im Rahmen von Housing First-Projekten.

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Housing First

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Hintergrund

Die Zahl der wohnungslosen Menschen in Nordrhein-Westfalen ist in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Knapp 50.000 Menschen hatten im Jahr 2020 keine eigene Wohnung (Integrierte Wohnungsnotfall-Berichterstattung 2020 in Nordrhein-Westfalen, MAGS). Aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt wird es stetig schwieriger, wohnungslosen Menschen eine Wohnung zu vermitteln. Dabei bedeutet die eigene Wohnung für viele Menschen weit mehr als nur ein Dach über dem Kopf zu haben.

Der Housing First-Ansatz

Housing First verfolgt den Ansatz, Wohnungslosigkeit unmittelbar zu beenden, indem wohnungslosen Menschen eine eigene Wohnung angeboten wird - mit Mietvertrag und ohne Vorbedingungen. Um die Wohnung langfristig zu halten, können ehemals wohnungslose Personen zudem flexible wohnbegleitende Hilfen erhalten. Housing First ergänzt die bestehenden Angebote der Wohnungslosenhilfe.

Zuständige Stelle

Soziale Teilhabe

LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe
Warendorfer Str. 26-28
48145 Münster

Telefon:
0251 591-5115

Illustration eines Menschen, der umgeben ist von Gegenständen, die die Leistungen des Inklusionsamtes symbolisieren.