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Der LWL-Mobilitätsfonds ist für 2026 ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

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LWL-Mobilitätsfonds

Wir bewegen Kinder und Jugendliche

Bildungseinrichtungen (Kitas, Kindergärten, Schulen und OGS) mit Sitz im LWL-Verbandsgebiet können beim LWL-Mobilitätsfonds einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung zu ausgewählten LWL-Einrichtungen und Gedenkstätten bzw. Erinnerungsorten in Westfalen-Lippe stellen. Auch Fahrten zu den Museen des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) und dessen LVR-Partnermuseen im Rheinland sind förderfähig.

Alle Informationen zu unseren Förderrichtlinien und zur Antragstellung finden Sie auf unserer Webseite.

Hinweis: Aus organisatorischen Gründen sind Fahrten zum Sauerländer Besucherbergwerk derzeit noch nicht möglich. Das Startdatum werden wir zu gegebener Zeit auf unserer Webseite bekanntgeben.

Online Formular

LWL-Mobilitätsfonds

Der LWL-Mobilitätsfonds ist für 2026 ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. 

Beispielbild eines Formulares

Zuständige Stelle

LWL-Kulturabteilung

LWL-Mobilitätsfonds

mobilitaetsfonds@lwl.org

Ann-Christin Wunderlich
0251 591-5625

Ludger Brügge
0251 591-3865

Bild eines gemalten Busses