LWL-Mobilitätsfonds
Wir bewegen Kinder und Jugendliche
Bildungseinrichtungen (Kitas, Kindergärten, Schulen und OGS) mit Sitz im LWL-Verbandsgebiet können beim LWL-Mobilitätsfonds einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung zu ausgewählten LWL-Einrichtungen und Gedenkstätten bzw. Erinnerungsorten in Westfalen-Lippe stellen. Auch Fahrten zu den Museen des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) und dessen LVR-Partnermuseen im Rheinland sind förderfähig.
Alle Informationen zu unseren Förderrichtlinien und zur Antragstellung finden Sie auf unserer Webseite.
Hinweis: Aus organisatorischen Gründen sind Fahrten zum Sauerländer Besucherbergwerk derzeit noch nicht möglich. Das Startdatum werden wir zu gegebener Zeit auf unserer Webseite bekanntgeben.
Online Formular
LWL-Mobilitätsfonds
Hier können Sie Ihren Antrag zum LWL-Mobilitätsfonds stellen.