Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Wir möchten unser Internetangebot für alle Menschen zugänglich machen. Jeder soll die Informationen ohne Probleme nutzen und verstehen können.

Deshalb haben wir angefangen, Barrieren in unserem Angebot aufzuspüren und Schritt für Schritt abzubauen. Zum Beispiel:

  • sind die Schrift und das Layout über die Zoomfunktion des Browsers skalierbar
  • ist die Schrift für das Internet optimiert und dadurch sehr gut lesbar
  • basieren unsere zentralen Seiten auf einem reinem CSS-Layout: Es gibt keine Layout-Grafiken, die die barrierefreie Bedienbarkeit stark einschränken würden
  • sind die Fotos und Grafiken, die wir notwendigerweise in unsere Texte einbetten, mit einem Alternativtext versehen
  • setzen wir Tabellenlayouts nur in Ausnahmefällen zur besseren Strukturierung von Inhalten ein
  • arbeiten wir mit einer einheitlichen Nutzerführung in den Anträgen, das Layout dort ist linksbündig, damit Sie einer klaren Linie folgen können
  • sind unsere Anträge von verschiedenen Menschen mit verschiedenen Sehbehinderungen getestet worden, um die Anträge so zu optimieren

Sie können uns dabei helfen, besser zu werden!

Wenn Sie Informationen nicht finden und/oder diese nicht verstehen, kontaktieren Sie uns!

Wir freuen uns über eine Nachricht von Ihnen!

Ihr Team des LWL-Serviceportals

 


Geltungsbereich:

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des LWL Serviceportals.

Stand der Vereinbarung mit den Anforderungen

Die Seite https://serviceportal.lwl.org und ihre Unterseiten sind mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) vereinbar.
Die erreichte Bewertung nach WCAG ist: konform.

Stand Erklärung:

Die Erklärung wurde am 01.07.2021 erstellt auf Grundlage einer internen Selbstbewertung im Rahmen des unter https://bitvtest.de angebotenen Prüfverfahrens zur BITV. Sie folgt damit Artikel 3 Absatz 1 a Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Die durchgeführte Selbstwertung gilt insbesondere für die vorhandenen Antragsformulare.

Stand dieser Erklärung: August 2021 (geprüft durch die LWL.IT)

Für das Serviceportal wurde eine Prüfung der Barrierefreiheit nach BITV 2.0 durchgeführt. Wie in dieser Prüfung festgestellt wurde, ist das Serviceportal nach der BITV 2.0 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 vereinbar.

Stand dieser Erklärung: Februar 2023 (geprüft durch unabhängig Dritte)


Schlichtungsstelle

Wenn Sie auf Probleme bei der Nutzung des LWL-Serviceportal stoßen und in angemessener Zeit keine passende Hilfe durch den LWL erhalten, können Sie Kontakt zur Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen aufnehmen:

Telefonnummer: 0211 / 8553451

E-Mail: Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Website: Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)

 


Servicekonto.NRW

Um Anträge im LWL Serviceportal zu stellen, ist die Nutzung des Servicekonto.NRW erforderlich. Die Barrierefreiheitserklärung für diesen Dienst finden Sie hier:
Barrierefreiheitserklärung des Servicekonto.NRW