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Dienstleistungsinformationen
Eingliederungshilfe für volljährige Menschen
Sie haben eine Behinderung oder es ist wahrscheinlich, dass Sie bald eine Behinderung haben werden. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Eingliederungshilfe bekommen.
Eingliederungshilfe ist dafür da, dass Menschen mit Behinderungen so leben können, wie sie es möchten. Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.
Wenn Sie einen Antrag beim LWL stellen, möchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWL herausfinden, was Sie genau brauchen. Dazu führen sie ein persönliches Gespräch mit Ihnen oder lesen es in den Unterlagen nach, die Sie eingereicht haben.
Menschen, die ohne Unterstützung nicht alleine in ihrer eigenen Wohnung leben können, können zum Beispiel Assistenzleistungen bekommen. Das ist möglich
- in der eigenen Wohnung,
- in einer frei gewählten Wohngemeinschaft oder
- in einer besonderen Wohnform
Es gibt noch weitere Leistungen. Diese sind:
- Leistungen für Wohnraum
Dabei handelt es sich um Geräte oder bauliche Maßnahmen, die den Alltag erleichtern, wie zum Beispiel Rampen und Treppenlifte. - Leistungen zur Mobilität
Diese Leistung können Menschen erhalten, die wegen der Art und Schwere der Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können. - Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
Menschen mit Behinderungen können auch als Gast in einer Familie leben. Die Familie unterstützt sie bei einer möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Lebensführung. - Leistungen zur Förderung der Verständigung
Diese Leistung soll Menschen mit Hör- und/oder Sprachbehinderungen bei besonderen Anlässen den Kontakt mit anderen Menschen ermöglichen oder erleichtern, zum Beispiel durch Gebärdensprachdolmetscher. - Hilfsmittel
Hilfsmittel sind Gegenstände, die Menschen mit Behinderungen dabei helfen sollen, mögliche Einschränkungen auszugleichen. - Elternassistenz
Die Elternassistenz soll Eltern mit Behinderungen dabei helfen, gemeinsam mit ihren Kindern den Alltag möglichst selbstbestimmt und eigenständig zu bewältigen. - Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
Es werden Fähigkeiten trainiert, um den Alltag bewältigen zu können (zum Beispiel Kochen, Orientierung). Meistens treffen sich mehrere Personen in einer Gruppe und üben zusammen
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Sie haben einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Das sind die Voraussetzungen:
- Sie sind aufgrund Ihrer Behinderung wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt.
Das heißt, Sie können wegen Ihrer Behinderung viele Dinge im Alltag, im Berufsleben oder in anderen Bereichen im Leben nicht machen oder haben dabei große Schwierigkeiten. - Die Leistung ist geeignet und erforderlich, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Das heißt, die Leistung ist gut und kann Ihnen helfen, damit Sie Ihr Leben so führen können, wie Sie es möchten und damit Sie am Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können. Ohne diese Leistung wäre das nicht möglich. - Es besteht die Aussicht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.
Das bedeutet: Es muss möglich sein, dass Sie mit der Leistung die Ziele der Eingliederungshilfe erreichen.
Eventuell müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Das ist abhängig von der Leistung, die Sie beantragt haben.
Unterlagen
- Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise
- Nachweis über die Behinderung
- Fachärztliche Bescheinigung und
- falls vorhanden, Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie dritte Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
- Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
- Bei Pflegegrad: Bescheid der Pflegekasse über Feststellung des Pflegegrades
- Ggf. Nachweise zum Einkommen und Vermögen
- Abhängig von der beantragten Leistung werden ggf. weitere Unterlagen benötig
Fristen
Die Leistungen werden frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung erbracht, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.
Kosten
- keine Antragsgebühren
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie eine Entscheidung nach der Prüfung.
Weitere Informationen
Weiter führende Informationen zu den Leistungen finden Sie hier:
Verfahrensablauf
Sie können Eingliederungshilfe bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL) beantragen.
Sie können den Antrag auf Eingliederungshilfe auch bei anderen Rehabilitationsträgern stellen: Krankenkasse, Agentur für Arbeit, gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung, Kreise, kreisfreie Städte.
Innerhalb von 2 Wochen ab Antragseingang wird die Zuständigkeit geprüft. Sollte ein anderer Träger zuständig sein, wird Ihr Antrag unverzüglich weitergeleitet. Über eine Weiterleitung werden Sie informiert.
Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
Beantragen Sie eine Wohnhilfe wie z.B. Betreutes Wohnen, werden Sie zu einem Gespräch eingeladen.
Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.
Onlinedienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe
-
- Warendorfer Str. 26-28
- 48145 Münster
-
- Telefon:
0251 591-5115
- Telefon:
-
Weiterführende Links
Eingliederungshilfe ist dafür da, dass Menschen mit Behinderungen so leben können, wie sie es möchten. Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.
Wenn Sie einen Antrag beim LWL stellen, möchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWL herausfinden, was Sie genau brauchen. Dazu führen sie ein persönliches Gespräch mit Ihnen oder lesen es in den Unterlagen nach, die Sie eingereicht haben.
Menschen, die ohne Unterstützung nicht alleine in ihrer eigenen Wohnung leben können, können zum Beispiel Assistenzleistungen bekommen. Das ist möglich
- in der eigenen Wohnung,
- in einer frei gewählten Wohngemeinschaft oder
- in einer besonderen Wohnform
Es gibt noch weitere Leistungen. Diese sind:
- Leistungen für Wohnraum
Dabei handelt es sich um Geräte oder bauliche Maßnahmen, die den Alltag erleichtern, wie zum Beispiel Rampen und Treppenlifte. - Leistungen zur Mobilität
Diese Leistung können Menschen erhalten, die wegen der Art und Schwere der Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können. - Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
Menschen mit Behinderungen können auch als Gast in einer Familie leben. Die Familie unterstützt sie bei einer möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Lebensführung. - Leistungen zur Förderung der Verständigung
Diese Leistung soll Menschen mit Hör- und/oder Sprachbehinderungen bei besonderen Anlässen den Kontakt mit anderen Menschen ermöglichen oder erleichtern, zum Beispiel durch Gebärdensprachdolmetscher. - Hilfsmittel
Hilfsmittel sind Gegenstände, die Menschen mit Behinderungen dabei helfen sollen, mögliche Einschränkungen auszugleichen. - Elternassistenz
Die Elternassistenz soll Eltern mit Behinderungen dabei helfen, gemeinsam mit ihren Kindern den Alltag möglichst selbstbestimmt und eigenständig zu bewältigen. - Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
Es werden Fähigkeiten trainiert, um den Alltag bewältigen zu können (zum Beispiel Kochen, Orientierung). Meistens treffen sich mehrere Personen in einer Gruppe und üben zusammen
- Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise
- Nachweis über die Behinderung
- Fachärztliche Bescheinigung und
- falls vorhanden, Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie dritte Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
- Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
- Bei Pflegegrad: Bescheid der Pflegekasse über Feststellung des Pflegegrades
- Ggf. Nachweise zum Einkommen und Vermögen
- Abhängig von der beantragten Leistung werden ggf. weitere Unterlagen benötig
Weiter führende Informationen zu den Leistungen finden Sie hier:
- keine Antragsgebühren