Wartungsarbeiten an den Antragsformularen am 25.02.2026. Zwischen 17 Uhr und 18:00 Uhr könnte es zu Problemen bei der Antragstellung kommen.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert mit meinen Daten?
Der Schutz Ihrer Daten steht für uns an erster Stelle! Unsichere E-Mails mit personenbezogenen Daten werden von uns nicht versendet. Ihre Daten werden nur für Ihr Anliegen genutzt, eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt selbstverständlich nicht.
Wo und wie bekomme ich Antworten auf meine Anträge
Sie bekommen Fragen, Antworten, sowie Bescheide über ihre Anträge weiterhin auf dem Postweg zugestellt. Das Serviceportal des Landschaftsverband Westfalen-Lippe stellt Ihnen in der aktuellen Version lediglich die Möglichkeit zur Verfügung Anträge online zu stellen.
Sofern Sie sich mit einem Benutzerkonto (BundID oder Mein Unternehmenskonto) anmelden, erhalten Sie dort eine Eingangsbestätigung.
Zum Schutz Ihrer persönlichen sowie Gesundheitsdaten können wir Ihnen aktuell keine Bescheide im Serviceportal zuschicken.
Wie kann ich mich beim LWL-Serviceportal anmelden?
Sie können sich beim LWL-Serviceportal auf zwei verschiedenen Wegen anmelden.
Kann ich Anträge und Formulare auch ohne Registrierung ausfüllen?
Ja, Sie haben die Möglichkeit alle Formulare die Ihnen im LWL-Serviceportal zur Verfügung gestellt werden als Gast auszufüllen. Rufen Sie dafür einfach den gewünschten Antrag auf und wählen Sie "Als Gast fortfahren".
Welchen Vorteil habe ich durch die Nutzung eines Benutzerkontos?
Wenn Sie ein Benutzerkonto verwenden, werden Ihre im Benutzerkonto hinterlegten Daten automatisch in den Antrag eingetragen (z.B. Name und Adresse). Außerdem erhalten Sie nach dem Absenden des Antrages eine Eingangsbestätigung in das entsprechende Postfach Ihres Benutzerkontos.
Wenn Sie sich mit der BundID anmelden und sich mit dem Elsterzertifikat oder der eID authentifizieren, können wie Sie eindeutig identifizieren und Sie müssen keine Ausweisdokumente mehr einreichen.
In Zukunft können wir Ihnen außerdem die Bescheide direkt in Ihr Postfach des jeweiligen Benutzerkontos schicken.
Warum kann ich mich bei einigen Anträgen mit der BundID und dem Mein Unternehmenskonto anmelden, bei anderen aber nur mit einem von beiden?
Es gibt Anträge, die können sowohl von Privatpersonen als auch Unternehmen/Organisationen ausgefüllt werden. Zum Beispiel kann das Blindengeld von einer Privatperson ausgefüllt werden oder von einer Person, die einen blinden Menschen beruflich betreut. Allerdings gibt es auch Formulare, die nur von Privatpersonen oder nur von Unternehmen/Organisationen gestellt werden können. So richtet sich zum Beispiel die Aufhebung des besonderen Kündigungsschutzes speziell an Unternehmen, wodurch die Anmeldung über die BundID für diesen Antrag deaktiviert ist.
Wie kann ich Unterlagen zu einem bereits gestellten Antrag nachreichen?
Wenn Sie Unterlagen zu einem bereits gestellten Antrag nachreichen wollen, müssen Sie die Anträge bei der Anmeldung über die BundID mit der entsprechenden Authentifizierungsart, die für den jeweiligen Antrag empfohlen wird, stellen. Für die meisten Anträge ist das die Authentifizierung über das Elsterzertifikat oder die eID. Dann erhalten Sie in Ihrem Postfach mit der Eingangsbestätigung einen Link zu einer Seite, auf der Sie Unterlagen nachreichen können. Dokumente können bis zu einem Monat nach Antragsstellung über diese Art nachgereicht werden.
Bitte beachten Sie: Das Nachreichen von Unterlagen funktioniert aktuell nur bei einer Anmeldung über die BundID. Die Möglichkeit zum Nachreichen über Mein Unternehmenskonto befindet sich derzeit noch in der Entwicklung.