Bevor Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen können, möchten wir Sie bitten im Vorfeld folgende Fragen zu beantworten.
Hinweis: Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die wegen ihrer Behinderung wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind. Der LWL benötigt von Ihnen daher aktuelle fachärztliche Unterlagen. Hilfreich sind Informationen zu Diagnosen und Beschreibungen über vorliegende Einschränkungen, die für eine Leistungsgewährung relevant sind. Sie haben am Ende des Antrages die Möglichkeit ärztliche Unterlagen hochzuladen.