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Dienstleistungsinformationen

Jobcoaching (§ 24 SchwbAV)

Was ist Jobcoaching

Manchmal kommt es am Arbeitsplatz zu Problemen, weil ein/e Arbeitnehmer/in aufgrund der Auswirkungen seiner/ihrer Behinderung seine/ihre Aufgaben nicht (mehr) selbstständig oder zuverlässig bewältigen kann. Jobcoaches können in solchen Fällen dazu beitragen, die betriebliche Integration durch Förderung von betrieblichen Lernprozessen zu verbessern. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz entsprechend den Fähigkeiten umzuformen – das nennt man Jobcarving.

Welche Ziele werden beim Jobcoaching verfolgt:

Mit Hilfe eines Jobcoachings können kleinschrittig in einem zeitlich begrenzten Rahmen arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten trainiert werden. Inhalt und Ziel sind hierbei im Bedarfsfall

  • die Entwicklung der kognitiven Kompetenzen (Arbeitsplanung, Auffassung, Aufmerksamkeit, Konzentration, Lernen/Merken, Problemlösen, Umstellung, Vorstellung)
  • die Stärkung der sozialen Kompetenzen (Durchsetzung, Führungsfähigkeit, Kontaktfähigkeit, Kritikfähigkeit, Kritisierbarkeit, Teamarbeit)
  • die Schulung von Merkmalen zur Art der Arbeitsausführung (Ausdauer, Kritische Kontrolle, Misserfolgstoleranz, Ordnungsbereitschaft, Pünktlichkeit, Selbständigkeit, Sorgfalt, Verantwortung)
  • Vermittlung von psychomotorischen Merkmalen bei der Arbeitsausführung (Antrieb, Feinmotorik, Reaktionsgeschwindigkeit)

Unter Einbeziehung der direkten Kolleginnen und Kollegen sowie der Vorgesetzten soll gemeinsam die Sicherung des Arbeitsverhältnisses erreicht werden. Betriebliche Beteiligte sollen befähigt werden, eigene Lösungen zu entwickeln.

Wann ist Jobcoaching ein Angebot für mich?

Jobcoaching kann bei behinderungsbedingten Problemen ein Angebot sein, wenn:

  • ein Wiedereinstieg nach längerer Arbeitsunfähigkeit geplant ist,
  • eine Unterstützung bei der behinderungsgerechten Einarbeitung sinnvoll ist,
  • in einem bestehenden Arbeitsverhältnis neue Aufgaben zu erlernen sind,
  • eine innerbetriebliche Umsetzung angedacht ist,
  • die Arbeitsfähigkeiten behinderungsbedingt nachlassen,
  • ein Wechsel aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder aus der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geplant ist.

Wie wird ein Jobcoach finanziert?

Die Kosten für ein behinderungsbedingt notwendiges Jobcoaching trägt in vollem Umfang das LWL-Inklusionsamt Arbeit, wenn dieses für die Leistung zuständig ist.

In manchen Fällen (z. B. nach einer Neueinstellung oder im Anschluss an eine Reha) kann die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung zuständig sein, die dann nach eigenen Maßgaben über die Kostenübernahme entscheidet.

Was muss ich tun, um die Leistung eines Jobcoachings zu erhalten?

Sie können sich beim LWL-Inklusionsamt Arbeit weiter über die Beantragung informieren oder direkt hier das Antragsformular online ausfüllen. Gegebenenfalls müssen weitere Nachweise beigefügt bzw. hochgeladen werden.

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