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Dienstleistungsinformationen
Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung in inklusiven Kitas
Alle Kinder haben vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und ab dem dritten Geburtstag auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Diese Ansprüche gelten natürlich auch für Kinder mit einer Behinderung und Kinder, die von Behinderung bedroht sind.
Es gibt eine Vielzahl von inklusiven wohnortnahen Kindertageseinrichtungen in unmittelbarer Nähe. Das Kind erhält dort eine gemeinsame Betreuung und Förderung mit Kindern ohne Behinderung.
Die Förderung der Kinder (Basisleistung I) kann sowohl durch den Aufbau zusätzlicher Fachkraftstunden als auch im Rahmen einer Gruppenstärkeabsenkung erfolgen. Diese werden unten erläutert.
Die Leitung einer inklusiven Kita vor Ort gibt Sorgeberechtigten bei einem persönlichen Besuch gerne Auskunft über die Fördermöglichkeiten für das Kind. Für das Kind in einer inklusiven Kita übernimmt der Träger der Einrichtung die Antragsstellung beim LWL. Alternativ können Sorgeberechtigte den Antrag stellen.
Rechtsgrundlagen
Die Fördervoraussetzungen und Rechtsgrundlagen sind auf dieser Internetseite hinterlegt.
Unterlagen
Es müssen folgende Unterlagen hochgeladen werden:
- Einverständniserklärung
- Ärztliche Stellungnahme
- Teilhabe- und Förderplan
- Stellungnahme des Jugendamtes
Sollte aufgrund einer Schulrückstellung ein Antrag auf Weiterbewilligung der Basisleistung I notwendig werden benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
- den Rückstellungsbescheid der Grundschule
- die Fortschreibung des Teilhabe- und Förderplans für das weitere Jahr
Eine Übersicht dazu ist im Antragsverfahren hinterlegt.
Eine Bearbeitung des Antrages kann nur dann erfolgen, wenn alle oben genannten Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Fristen
- Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden.
- Die Leistungen werden frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung erbracht, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Welche Wahlmöglichkeiten haben Träger von Kita-Einrichtungen?
Jeder Träger der Kindertageseinrichtung kann sich für eines der Fördermodelle "Zusatzkraft" und "Gruppenstärkeabsenkung" entscheiden. Beide Modelle werden nach landeseinheitlichen Pauschalen (Basisleistung I) finanziert und erreichen das gleiche Ziel: Die Verbesserung des Personalschlüssels um die Förderung der Kinder mit (drohender) Behinderung sicherzustellen.
Modell: Zusatzkraft
In diesem Modell bleibt die Gruppenstärke gemäß Anlage 1 zu § 33 KiBiz unverändert. Das erforderliche zusätzliche Personal (Fachkraftstunden) wird aus den erhöhten KiBiz-Pauschalen und den zusätzlichen Eingliederungshilfeleistungen durch den LWL finanziert.
Die notwendigen zusätzlichen Fachkraftstunden können entweder über zusätzliches Personal oder über das Aufstocken der Stunden bereits beschäftigen Personals erreicht werden.
Die Höhe der notwendigen zusätzlichen Fachkraftstunden können Sie den aktuellen Fördergrundlagen entnehmen.
In den vom LWL gezahlten Eingliederungshilfeleistungen werden neben den direkten Leistungen für die Personalkosten auch indirekte Leistungen (z.B. für Fortbildung, Supervision, Fallmanagement, Fachberatung, Trägeranteils) finanziert.
Modell: Gruppenstärkeabsenkung
In diesem Modell wird die Gruppenstärke pro Kind mit (drohender) Behinderung um einen Platz abgesenkt. Der gemäß Anlage 1 zu § 33 KiBiz erforderliche Personalwert bleibt jedoch unverändert und wird um zusätzliche Fachkraftstunden ergänzt. Vor Beantragung einer Förderung im Modell "Gruppenstärkeabsenkung" ist eine Genehmigung vom örtlichen Jugendamt einzuholen. Hierbei muss bestätigt werden, dass das Vorhaben unter Einhaltung der aktuellen Kinder- und Jugendhilfeplanung möglich ist.
Die Höhe der notwendigen zusätzlichen Fachkraftstunden, die die Gruppenstärkeabsenkung ergänzen, können Sie den aktuellen Fördergrundlagen entnehmen.
Wie im Modell Zusatzkraft werden neben den direkten Leistungen für die Personalkosten auch indirekte Leistungen (z.B. für Fortbildung, Supervision, Fallmanagement, Fachberatung, Trägeranteils) finanziert.
Verfahrensablauf
Träger einer Kindertageseinrichtung können einen Antrag über das örtliche Jugendamt stellen. Das Jugendamt nimmt dazu Stellung, ob und inwieweit die Rahmenbedingungen der Förderung mit der Jugendhilfeplanung in Einklang stehen. Insbesondere die Frage, ob die Möglichkeit der Leistungserbringung im Rahmen der "Gruppenstärkeabsenkung" gegeben ist, muss vom Jugendamt bestätigt werden.
Wir empfehlen die Antragsstellung über den Kita-Träger laufen zu lassen.
Alternativ können Sorgeberechtigte, den Antrag hier über das Online-Serviceportal stellen. Die Stellungnahme des örtlichen Jugendamtes liegt als PDF-Vordruck im Bereich Download auf dieser Seite vor und kann dem Jugendamt von Ihnen zugeleitet werden.
Es besteht die Möglichkeit den Antrag zwischenzuspeichern, um alle erforderlichen Unterlagen vorab zu sammeln und in einem Schwung hochzuladen. Nach Antragsabsendung können noch zu erbringende Unterlagen ausschließlich per Briefpost nachgesendet werden.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage (für Anträge von Kita-Trägern)
- sozialgerichtliche Klage (für Anträge von Sorgeberechtigten)
Verwandte Dienstleistungen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
- Blindengeld / Hilfe für hochgradig Sehbehinderte
- Gehörlosengeld
Onlinedienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtung
- LWL Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche
-
- Warendorfer Straße 25
- 48145 Münster
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Alle Kinder haben vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung und ab dem dritten Geburtstag auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Diese Ansprüche gelten natürlich auch für Kinder mit einer Behinderung und Kinder, die von Behinderung bedroht sind.
Es gibt eine Vielzahl von inklusiven wohnortnahen Kindertageseinrichtungen in unmittelbarer Nähe. Das Kind erhält dort eine gemeinsame Betreuung und Förderung mit Kindern ohne Behinderung.
Die Förderung der Kinder (Basisleistung I) kann sowohl durch den Aufbau zusätzlicher Fachkraftstunden als auch im Rahmen einer Gruppenstärkeabsenkung erfolgen. Diese werden unten erläutert.
Die Leitung einer inklusiven Kita vor Ort gibt Sorgeberechtigten bei einem persönlichen Besuch gerne Auskunft über die Fördermöglichkeiten für das Kind. Für das Kind in einer inklusiven Kita übernimmt der Träger der Einrichtung die Antragsstellung beim LWL. Alternativ können Sorgeberechtigte den Antrag stellen.
Es müssen folgende Unterlagen hochgeladen werden:
- Einverständniserklärung
- Ärztliche Stellungnahme
- Teilhabe- und Förderplan
- Stellungnahme des Jugendamtes
Sollte aufgrund einer Schulrückstellung ein Antrag auf Weiterbewilligung der Basisleistung I notwendig werden benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
- den Rückstellungsbescheid der Grundschule
- die Fortschreibung des Teilhabe- und Förderplans für das weitere Jahr
Eine Übersicht dazu ist im Antragsverfahren hinterlegt.
Eine Bearbeitung des Antrages kann nur dann erfolgen, wenn alle oben genannten Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Welche Wahlmöglichkeiten haben Träger von Kita-Einrichtungen?
Jeder Träger der Kindertageseinrichtung kann sich für eines der Fördermodelle "Zusatzkraft" und "Gruppenstärkeabsenkung" entscheiden. Beide Modelle werden nach landeseinheitlichen Pauschalen (Basisleistung I) finanziert und erreichen das gleiche Ziel: Die Verbesserung des Personalschlüssels um die Förderung der Kinder mit (drohender) Behinderung sicherzustellen.
Modell: Zusatzkraft
In diesem Modell bleibt die Gruppenstärke gemäß Anlage 1 zu § 33 KiBiz unverändert. Das erforderliche zusätzliche Personal (Fachkraftstunden) wird aus den erhöhten KiBiz-Pauschalen und den zusätzlichen Eingliederungshilfeleistungen durch den LWL finanziert.
Die notwendigen zusätzlichen Fachkraftstunden können entweder über zusätzliches Personal oder über das Aufstocken der Stunden bereits beschäftigen Personals erreicht werden.
Die Höhe der notwendigen zusätzlichen Fachkraftstunden können Sie den aktuellen Fördergrundlagen entnehmen.
In den vom LWL gezahlten Eingliederungshilfeleistungen werden neben den direkten Leistungen für die Personalkosten auch indirekte Leistungen (z.B. für Fortbildung, Supervision, Fallmanagement, Fachberatung, Trägeranteils) finanziert.
Modell: Gruppenstärkeabsenkung
In diesem Modell wird die Gruppenstärke pro Kind mit (drohender) Behinderung um einen Platz abgesenkt. Der gemäß Anlage 1 zu § 33 KiBiz erforderliche Personalwert bleibt jedoch unverändert und wird um zusätzliche Fachkraftstunden ergänzt. Vor Beantragung einer Förderung im Modell "Gruppenstärkeabsenkung" ist eine Genehmigung vom örtlichen Jugendamt einzuholen. Hierbei muss bestätigt werden, dass das Vorhaben unter Einhaltung der aktuellen Kinder- und Jugendhilfeplanung möglich ist.
Die Höhe der notwendigen zusätzlichen Fachkraftstunden, die die Gruppenstärkeabsenkung ergänzen, können Sie den aktuellen Fördergrundlagen entnehmen.
Wie im Modell Zusatzkraft werden neben den direkten Leistungen für die Personalkosten auch indirekte Leistungen (z.B. für Fortbildung, Supervision, Fallmanagement, Fachberatung, Trägeranteils) finanziert.
Keine
Inklusive Kindertageseinrichtungen, Gemeinsame Erziehung, Integrative Kindertageseinrichtung, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Inklusive Kita https://serviceportal.lwl.org/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/8021/show