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Dienstleistungsinformationen

Anfrage an die Archive im LWL-Archivamt für Westfalen

Das LWL-Archivamt für Westfalen macht Archivgut zugänglich. Unter seinem Dach befinden sich vier Archive: Archiv LWL, Westfälisches Literaturarchiv, Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Westfälische Hofes- und Familienarchive.

Das LWL-Archivamt für Westfalen

  • stellt im Archiv LWL aus der Tätigkeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und seines Rechtsvorgängers, des preußischen Provinzialverbandes, reiche Quellen zur westfälischen Kultur-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts bereit.
  • sammelt im Westfälischen Literaturarchiv literarische Nachlässe westfälischer Schriftstellerinnen und Schriftsteller.
  • vermittelt den Zugang zu den Privatarchiven Westfalens.
    • In enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Vereinigten Westfälischen Adelsarchiven e.V. erschließt es die für Forschungen zur westfälischen Geschichte in allen ihren Facetten unverzichtbaren und überaus reichen Adelsarchivbestände.
    • Westfälische Hofes- und Familienarchive: Das LWL-Archivamt arbeitet auch mit anderen, bürgerlichen Archivbesitzern zusammen und erschließt die bei ihnen lagernden Archivbestände. Das Ergebnis dieser Arbeiten steht sowohl den Archivbesitzern selbst als auch der Forschung offen und ermöglicht einen gezielten Zugriff auf das Material.

Alle Bestände, gleich ob aus dem Archiv LWL, dem Westfälischen Literaturarchiv oder den Privatarchiven, können grundsätzlich im Lesesaal des LWL-Archivamtes eingesehen werden.

Voraussetzungen

Keine, denn das Archivgesetz NRW legt in § 6 (1) fest: „Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes und der hierzu ergangenen Benutzungsordnung das Recht, Archivgut auf Antrag zu nutzen, soweit aufgrund anderer Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt wird.“


Bearbeitungsdauer

Jede Anfrage wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer hängt dabei auch vom Schwierigkeitsgrad ab. Einfache Fragen können innerhalb weniger Tage beantwortet werden. Falls die Bearbeitung mehr als zwei Wochen in Anspruch nimmt, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

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