BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Dienstleistungsinformationen
Budget für Ausbildung
Ein wichtiges Ziel des Bundesteilhabegesetzes ist die bessere Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben und die Stärkung ihrer Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Der LWL verfolgt dieses Ziel mit dem LWL-Budget für Arbeit und bündelt hier die gesetzlichen und ergänzenden Leistungen zur Unterstützung des Übergangs in Arbeit und Ausbildung (§§ 61, 61a SGB IX).
Das LWL-Budget für Arbeit unterstützt den Übergang von Beschäftigten aus dem Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Welche Personen können im Rahmen vom Budget für Ausbildung gefördert werden?
- Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich westfälisch-lippischen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Ergänzend ist Folgendes zu beachten:
- Die Förderleistungen sind innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Ausbildungsvertrags zu beantragen.
- Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel mindestens 15 Stunden.
- Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dauert mindestens 12 Monate.
- Förderleistungen anderer Leistungsträger sind vorrangig einzusetzen.
Die Prüfung der Fördervoraussetzungen erfolgt im Einzelfall durch das LWL-Inklusionsamt Arbeit nach Vorlage entsprechender Unterlagen.
Welche Leistungen können im Rahmen vom Budget für Ausbildung beantragt werden?
Menschen mit Behinderungen, die aus einer WfbM in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis wechseln, erhalten bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ein Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX). Die Leistung umfasst die Erstattung der angemessenen betrieblichen Ausbildungsvergütung einschließlich des Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und des Beitrages zur Unfallversicherung nach Maßgabe des 7. Sozialgesetzbuches. Zudem können Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderlichen Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule erstattet werden. Für das Ausbildungsverhältnis kann zudem eine einmalige Prämie bewilligt werden.
Was muss ich tun, um die laufenden Leistungen zu beantragen?
Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach der sozialversicherungspflichtigen Einstellung beim LWL-Inklusionsamt Arbeit zu stellen.
Folgende Unterlagen sind in Kopie neben dem Antragsformular einzureichen:
- von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Ausbildungsvertrag
- Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderung (Feststellungsbescheid) – sofern vorhanden
- gültiger Schwerbehindertenausweis (beidseitig) oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit (bei GdB 30 oder 40) – sofern vorhanden
- Betreuungsurkunde (sofern eine gesetzliche Betreuung bestellt ist)
- Aktuelle Gehaltsabrechnung
- Aufstellung über den Anteil des Arbeitgebenden am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und der Unfallversicherung (für jedes Ausbildungsjahr)
Wer steht für Rückfragen zur Verfügung?
Das LWL-Inklusionsamt Arbeit berät bei allen Fragen rund um das Thema Behinderung und Beruf. Es stehen Ihnen vor Ort auch die Fachkräfte des Integrationsfachdienstes (IFD) zur Verfügung.
Den für Ihren Wohnort zuständigen Integrationsfachdienst finden Sie unter: https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/beratung/integrationsfachdienste/
Rechtsgrundlagen
§ 61a SGB IX
Sowie der Förderrichtlinien zum LWL-Budget für Arbeit.
Onlinedienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtung
- LWL Inklusionsamt Arbeit
-
- Gartenstr. 215/217
- 48147 Münster
-
- E-Mail:
inklusionsamt-arbeit@lwl.org
- E-Mail:
-
Welche Personen können im Rahmen vom Budget für Ausbildung gefördert werden?
- Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich westfälisch-lippischen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Ergänzend ist Folgendes zu beachten:
- Die Förderleistungen sind innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Ausbildungsvertrags zu beantragen.
- Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel mindestens 15 Stunden.
- Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dauert mindestens 12 Monate.
- Förderleistungen anderer Leistungsträger sind vorrangig einzusetzen.
Die Prüfung der Fördervoraussetzungen erfolgt im Einzelfall durch das LWL-Inklusionsamt Arbeit nach Vorlage entsprechender Unterlagen.
Welche Leistungen können im Rahmen vom Budget für Ausbildung beantragt werden?
Menschen mit Behinderungen, die aus einer WfbM in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis wechseln, erhalten bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ein Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX). Die Leistung umfasst die Erstattung der angemessenen betrieblichen Ausbildungsvergütung einschließlich des Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und des Beitrages zur Unfallversicherung nach Maßgabe des 7. Sozialgesetzbuches. Zudem können Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderlichen Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule erstattet werden. Für das Ausbildungsverhältnis kann zudem eine einmalige Prämie bewilligt werden.
Was muss ich tun, um die laufenden Leistungen zu beantragen?
Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach der sozialversicherungspflichtigen Einstellung beim LWL-Inklusionsamt Arbeit zu stellen.
Folgende Unterlagen sind in Kopie neben dem Antragsformular einzureichen:
- von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Ausbildungsvertrag
- Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderung (Feststellungsbescheid) – sofern vorhanden
- gültiger Schwerbehindertenausweis (beidseitig) oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit (bei GdB 30 oder 40) – sofern vorhanden
- Betreuungsurkunde (sofern eine gesetzliche Betreuung bestellt ist)
- Aktuelle Gehaltsabrechnung
- Aufstellung über den Anteil des Arbeitgebenden am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und der Unfallversicherung (für jedes Ausbildungsjahr)
Wer steht für Rückfragen zur Verfügung?
Das LWL-Inklusionsamt Arbeit berät bei allen Fragen rund um das Thema Behinderung und Beruf. Es stehen Ihnen vor Ort auch die Fachkräfte des Integrationsfachdienstes (IFD) zur Verfügung.
Den für Ihren Wohnort zuständigen Integrationsfachdienst finden Sie unter: https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/beratung/integrationsfachdienste/
https://serviceportal.lwl.org/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/14310/show