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Adresszusatz:
Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise (§ 89d SGB VIII)
Internationales Adoptionsverfahren
Anerkennung als überörtlicher Träger der freien Jugendhilfe ( § 75 SGB VIII) für Westfalen-Lippe
Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe bei Zuständigkeit des LWL-Landesjugendamt Westfalen als überörtlichem Träger (§§ 89ff SGB VIII)
Anerkennung von Vormundschaftsvereinen