BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Anträge zum Personaleinsatz gem. Personalverordnung (PersVO)

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen ist gemäß der Personalverordnung (PersVO) von Kindertageseinrichtungen in Westfalen-Lippe zuständig für die fachliche Prüfung des Personaleinsatzes und die damit einhergehende Bearbeitung und Genehmigung von Anträgen gem. §3 Abs. 4, §9 Abs. 1 und 2, §14 und §15 PersVO.

Die Prüfung der Anträge erfolgt auf Grundlage der aktuell gültigen Personalverordnung und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Die Anträge können ausschließlich von den Trägern der Kindertageseinrichtungen gestellt werden.


Voraussetzungen

  • Vor Antragstellung ist es empfehlenswert, Kontakt zum LWL Landesjugendamt über die zentrale Kontaktadresse personal.kita@lwl.org aufzunehmen
  • Relevante Unterlagen sollten im Vorfeld vollständig vorbereitet und mit dem Antrag eingereicht werden.
  • Erst nach positiver Prüfung und Genehmigung des Antrages durch das Landesjugendamt kann eine Person eingesetzt werden.

Unterlagen

  • Im Antragsverfahren werden benötigte Unterlagen benannt. Es besteht die Möglichkeit, diese als Anlage hochzuladen.
  • Dokumente, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegen oder nicht beigefügt wurden, können nach Erhalt einer Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen an personal.kita@lwl.org gesendet werden.

Fristen

  • Anträge können grundsätzlich jederzeit gestellt werden – eine rückwirkende Genehmigung ist jedoch ausgeschlossen.
  • Für Anträge gem. §15 PersVO gilt: Der Antrag muss mindestens drei Werktage vor Beginn des beantragten Zeitraumes eingereicht werden.
  • Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Paragraf und Sachlage.

Weitere Informationen

  • Rückfragen zu laufenden Anträgen können an die zentrale Kontaktadresse personal.kita@lwl.org gestellt werden